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LEISTUNGEN

Ernährungsberatung

Sie möchten sich über eine gesunde Ernährung informieren? Eine Ernährung, die fit macht und schmeckt, aber auch zu Ihren Gewohnheiten passt? Wählen Sie aus folgenden Möglichkeiten:


Einzelberatung

In der Einzelberatung erfahren Sie alles für Sie wichtige zum Thema "Gesunde Ernährung". Die Inhalte der Beratung sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Gemeinsam finden wir Wege, die es Ihnen möglich machen, das zu essen, was Ihnen schmeckt und sich dabei gesund zu ernähren.

Dauer: 3 Beratungen, jeweils 45-60 Minuten

•   Ernährungsanalyse
•   Computergestützte Auswertung eines Ernährungsprotokolls
•   Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe
•   Einkaufstraining
•   Zuhause kochen / Essen außer Haus


Die Ernährungsberatung wird im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V) von den Krankenkassen zum Teil erstattet. Viele Krankenkassen zahlen für max. 3 Beratungen bis zu 80% der Kosten.

Anmeldung: Kontakt




"ICH nehme ab"

Das "ICH nehme ab" - Programm kann auch in Einzelgesprächen durchgeführt werden. Es finden dann 5 Termine mit jeweils 60 Minuten statt.

Anmeldung: Kontakt




Ernährungstherapie

Wenn Sie eine Erkrankung haben, die es erforderlich macht, Ihre Ernährungsweise umzustellen, dann ist für Sie die Ernährungstherapie der richtige Weg.

Für folgende Erkrankungen biete ich ernährungstherapeutische Beratung an:

•   Übergewicht / Adipositas
•   Mangelernährung / Untergewicht
•   Diabetes mellitus
•   Bluthochdruck
•   Fettstoffwechselstörungen
•   Erkrankungen der Leber
•   Erkrankungen der Niere
•   Nahrungsmittelunverträglichkeiten
(Lactose-, Fructose- Histaminunverträglichkeit)
•   Magen-Darm-Erkrankungen
(Reizdarm, Morbus Chron, Colitis Ulcerosa)
•   Rheuma
•   Gicht

Für die Ernährungstherapie sollte eine ärztliche Verordnung vorliegen. Was müssen sie tun?

1. Verordnung ausdrucken und vom Arzt ausfüllen lassen

2. Verordnung an Ernährungstraining-Offenborn schicken.

Das bedeutet: Wir stellen für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Die Ernährungstherapie fällt unter die Leistungen zur Rehabilitation (§ 43 SGB V). Viele Krankenkassen erstatten bis zu 5 ernährungstherapeutische Beratungen.

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